Karneval in Immekeppel

Jeder Karnevalsumzug lebt von den teilnehmenden Gruppen, Vereinen und karnevalverrückten Jecken. Ohne sie wäre ein lebendiger Karnevalszug nicht möglich. Außer den Ortsvereinen und karnevalstreibenden Gesellschaften sind auch Gruppen willkommen, die gerne am Immekeppler Karnevalszug teilnehmen möchten.

 

 

 

 

Die Anmeldung zum Zug im kommenden Jahr ist ab sofort möglich. Alle Gruppen / Vereine müssen ein Anmeldeformular und eine Erklärung für Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis bzw. für Fahrzeuge mit TÜV Gutachten ausfüllen.

 

 

 

 

 

Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis sind PKWs und Traktoren die ein gültiges Kennzeichen besitzen und eine Betriebserlaubnis bzw. ein Fahrzeugschein vorliegt.

=> bitte eine Erklärung (BE) ausfüllen

 

Fahrzeuge mit TÜV Gutachten sind Anhänger die nicht angemeldet sind (also kein Kennzeichen haben und auch keine Betriebserlaubnis). Bei diesen Fahrzeugen wird ein spezielles TÜV Gutachten erstellt.

=> bitte eine Erklärung (Gutachten) ausfüllen

 

Bei einem PKW oder Traktor mit Anhänger benötigen wir für das Zugfahrzeug und für den Anhänger je eine Erklärung.  (siehe Beispiele)

 

Beispiel PKW+Anhänger.pdf Download

Beispiel Traktor+Anhänger(Gutachten).pdf Download

 

Die vollständig ausgefüllten Unterlagen inklusive der Fahrzeugpapiere aller Fahrzeuge müssen dem Orga-Team Karneval bei der Anmeldung der Gruppe vorliegen. Erst die Kopie der Fahrzeugpapiere bestätigt, dass für das angemeldete Fahrzeug eine aktuelle TÜV Abnahme vorliegt.

 

NEU 2020: Die Unterlagen müssen der Stadt Overath elektronisch übermittelt werden, deshalb bitte alle Unterlagen einscannen und uns per Email zusenden. VIELEN DANK!

 

Anmeldeunterlagen:

 

2022_11_12 Erklärung (BE).pdf
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2022_11_12 Erklärung (Gutachten).pdf
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2022_11_12 Anmeldung Zug.pdf
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Wichtiger Hinweis:
PKW- und Traktoranhänger sind zwingend so abzusichern, dass ein Hineinfallen von Personen ausgeschlossen werden kann! Das gilt für die Seiten und den Deichselbereich.


Auszug aus der Genehmigung der Stadt Overath:

Wegen der bestehenden Unfallgefahr müssen alle Festwagen und mitlaufende  Anhänger durch seitliche Schürzen so abgesichert sein, dass eine Bodenfreiheit von nicht mehr als 0,25m entsteht.  Außerdem muss der Deichselbereich insbesondere bezüglich  der Vorderräder so abgedeckt  sein, dass ein Hineinfallen ausgeschlossen  ist. Vor Beginn des Zuges ist dies bei allen Wagen zu überprüfen.